Im Juni 2021 führte die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH (GKDS) Workshops zur Umsetzung der Erforderlichkeitsprüfung und zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl werden beide Workshops im Oktober wiederholt.
Nicht für jedes Verfahren ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig, das trifft gerade auf die Datenverarbeitung bei kleineren Kommunen zu. Auf jeden Fall aber ist eine Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen, in der die Notwendigkeit einer DSFA geprüft und schriftlich dokumentiert wird. Diese Dokumentation muss der Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung vorgelegt werden. Das Webinar zur Erforderlichkeitsprüfung am 06. Oktober 2021 zeigt an praktischen und anschaulichen Beispielen, wie eine Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Unterlagen, die der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern auf seiner Website sowohl zur Erforderlichkeitsprüfung als auch zur DSFA zur Verfügung stellt.
Ein zweites Webinar am 13. Oktober 2021 geht darauf ein, wie bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung vorzugehen ist, wenn diese aus der Erforderlichkeitsprüfung resultiert. Der Referent zeigt, wie ein DSFA-Bericht auszufüllen ist und an welchen Stellen auf die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit (BVT) verwiesen werden kann. Er geht darauf ein, wie eine Risikoanalyse durchgeführt wird und daraus die Risikogesamtbewertung für den DSFA-Bericht erstellt wird. Konkrete Beispiele für Risikoszenarien, Schwachstellen und Risikoquellen werden genannt. Auf die Maßnahmen, die die Risiken wirksam minimieren, wird ein besonderes Augenmerk gerichtet. Auch werden die Besonderheiten angesprochen, die zu beachten sind, wenn eine Kommune die DSFA nicht selbst durchführt, sondern sie gemäß Art. 14 (2) BayDSG von einer anderen öffentlichen Stelle wie der AKDB übernommen wird. Dabei spielt vor allem das Ausfüllen des Beiblatts zur DSFA eine Rolle.
Basis der beiden Webinare sind die Vorgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz in Bayern zur DSFA, die auch für die Beispiele herangezogen werden. Die Webinare bauen nicht aufeinander auf. Obgleich der Besuch beider Webinare fachlich sinnvoll ist, können die Webinare jeweils einzeln gebucht werden.
Wiederholungs-Webinar zur Erforderlichkeitsprüfung am Mittwoch, den 06.10.2021, 10:00-12:00 Uhr:
Einführung in die Thematik zur Erforderlichkeitsprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Ausfüllen des Formulars des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) anhand von praktischen Beispielen.
In diesem Workshop wird nur das Thema Erforderlichkeitsprüfung behandelt.
Referent: Rainer Mattern, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Süd)
Anmeldung unter:
https://register.gotowebinar.com/register/472223067694646543
Wiederholungs-Webinar zur DSFA am Mittwoch, den 13.10.2021, 10:00-12:00 Uhr:
Eine DSFA ist erforderlich, wenn durch ein Verfahren ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen besteht. Im Workshop wird gezeigt, wie ein DSFA-Bericht erstellt und eine Risikoanalyse durchgeführt wird.
Das Thema "Erforderlichkeitsprüfung" wird in diesem Workshop nicht mehr behandelt.
Referent: Rainer Mattern, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Süd)
Anmeldung unter:
https://register.gotowebinar.com/register/205270440563585551
Weitere Informationen:
https://www.akdb.de/fortbildung/webinare/webinaruebersicht/
Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenpflichtig.