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Steuereinnahmen bayerischer Gemeinden laut Kassenstatistik im 4. Quartal 2022 und Kalenderjahr 2022

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Die gemeindlichen Steuereinnahmen lagen im 4. Quartal des Kalenderjahres 2022 mit 8,083 Mrd. Euro um 1,183 Mrd. Euro (-12,8 %) unter dem Vorjahresergebnis von 9,266 Mrd. Euro. Rückläufig sind dabei sowohl die Gewerbesteuereinnahmen netto, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, wie auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Dies ist zum einen der wirtschaftlichen Entwicklung, zum anderen aber auch den steuerrechtlichen Effekten, die sich auf Bundes- und Landesebene aus den Maßnahmen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft ergeben geschuldet. So ist die Gewerbesteuer netto um 424 Mio. Euro (-13,1 %) rückläufig. Statt 3,234 Mrd. Euro im Jahr 2021 wurden nur 2,810 Mrd. Euro 2022 eingenommen. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergibt sich ein Minus von 603 Mio. Euro (-12,7 %). Während 2021 noch 4,730 Mrd. Euro eingenommen wurden, belaufen sich die Einnahmen für das Jahr 2022 auf 4,127 Mrd. Euro. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer weist ein Minus von 163 Mio. Euro (-19,1 %) auf. Er beträgt für das Jahr 2022 690 Mio. Euro gegenüber 853 Mio. Euro im Jahr 2021. Während die Entwicklung im Bereich der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden und der kreisfreien Städte bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer synchron verlaufen, stellt sich bei der Gewerbesteuer netto ein deutlicher Unterschied zwischen den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden dar. Im Bereich der kreisfreien Städte ergibt sich ein Minus von 374 Mio. Euro (-22,6 %). Während 2021 noch 1,654 Mrd. Euro eingenommen wurden, liegt im Jahr 2022 die Einnahme bei 1,280 Mrd. Euro. Im Bereich der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden fällt der Einnahmenrückgang dagegen deutlich geringer mit 49 Mio. Euro (-3,2 %) aus. Im Jahr 2022 werden 1,530 Mrd. Euro gegenüber 1,579 Mrd. Euro für das Jahr 2021 eingenommen. Insgesamt beträgt der Rückgang bei den kreisfreien Städten im Kalenderjahr 2022 631 Mio. Euro. Bei den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden fällt er mit 542 Mio. Euro etwas niedriger aus.

 

Diese Entwicklung schlägt noch nicht auf das Gesamtergebnis der Steuereinnahmen im Kalenderjahr 2022 durch. Aufgrund der starken ersten drei Quartale ist das Gesamtergebnis für das Jahr 2022 mit einem Plus von 887 Mio. Euro (+3,8 %) immer noch erfreulich positiv. Die Gesamtsteuereinnahmen der Kommunen betragen für das Jahr 2022 23,972 Mrd. Euro gegenüber 23,085 Mrd. Euro im Jahr 2021. Geschuldet ist dieses Ergebnis der erfreulich positiven Entwicklung der Gewerbesteuer netto mit einem Plus von 785 Mio. Euro (+7,4 %). Dies bedeutet Einnahmen von 11,438 Mrd. Euro für das Jahr 2022 gegenüber 10,653 Mrd. Euro im Jahr 2021. Stabil hat sich auch noch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelt. Er weist ein Plus von 207 Mio. Euro (+2,3 %) auf. Die Einnahmen betragen im Jahr 2022 9,065 Mrd. Euro gegenüber 8,858 Mrd. Euro im Jahr 2021. Aufgrund der bereits angedeuteten Entwicklungen hat sich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 für die kommunale Seite negativ entwickelt. Es gab einen Rückgang um 144 Mio. Euro (-9,4 %). Im Jahr 2022 haben sich die Finanzen der kreisfreien Städte nicht im gleichen Umfang wie die Finanzen der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden entwickelt. Die kreisfreien Städte haben Gesamtsteuereinnahmen von 9,517 Mrd. Euro. Dies ist ein Zuwachs von 89 Mio. Euro (+0,9 %). Dies ist vor allem auf die schwächere Entwicklung der Gewerbesteuer netto im Kalenderjahr 2022, mit einem Plus von 81 Mio. Euro (+1,6 %) und Einnahmen von 5,132 Mrd. Euro zurückzuführen. Im kreisangehörigen Bereich ist dagegen bei der Gewerbesteuer netto noch ein spürbarer Aufwuchs von 704 Mio. Euro (+12,6 %) und Einnahmen von 6,305 Mrd. Euro gegenüber 5,601 Mrd. Euro im Jahr 2021 festzustellen. Insgesamt haben sich damit die Gesamtsteuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden von 13,655 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 14,453 Mrd. Euro im Jahr 2022 mit einem Plus von 798 Mio. Euro (+5,8 %) erhöht. Bei den kreisfreien Städten stehen dem gegenüber Einnahmen von 9,517 Mrd. Euro bei einem Plus von 89 Mio. Euro (+0,9 %).

Trotz dieser für das Jahr 2022 noch insgesamt erfreulichen Zahlen, ist festzuhalten, dass gerade auch die Entwicklung des 4. Quartals 2022 durchaus einen deutlichen Fingerzeig für das Jahr 2023 beinhaltet. Zudem ist festzuhalten, dass sich bei einer Vielzahl von Kommunen auch im Jahr 2022 auf der Einnahmenseite die Effekte nicht in gleicher Weise abbilden. Gerade im Bereich der Gewerbesteuer netto sind die Entwicklungen auch im Jahr 2022 sehr uneinheitlich. Hier ist die jeweilige Entwicklung in der eigenen Gemeinde in den Blick zu nehmen.

Die vorherrschenden aktuellen geopolitischen Entwicklungen, u. a. der Krieg in der Ukraine, werden auch im Jahr 2023 nicht vorhersehbare wirtschaftliche Auswirkungen haben. Für das Jahr 2023 ist auch von einer Inflationsrate um die 8 % auszugehen. Neben der Zinsentwicklung ist auch nicht vorhersehbar, wie die Finanzmärkte auf all die Entwicklungen, Spannungen und Krisen reagieren werden. Dies wird dazu führen, dass auf absehbare Zeit große Unsicherheiten im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Kommunen weiter anhalten werden. Zudem werden die Rahmenbedingungen auch auf absehbare Zeit noch durch Themen wie Rohstoffknappheit, Fachkräftemangel, die Entwicklung der Energiekosten, die Zinsentwicklung und die Inflationsrate beeinflusst werden. Bereits in der Vergangenheit haben wir darauf hingewiesen, dass diese Situation in die Planungen und Überlegungen für die anstehenden Haushalte 2023 einzubeziehen sind. Zu berücksichtigen sind daneben die hohen Kostensteigerungen, wie auch die ungebremste Dynamik im Bereich der Sozialleistungen, die bevorstehenden Entwicklungen der Lohnkosten und um so wichtiger wäre es, dass Bund und vor allem auch der Freistaat Bayern ihren Anteil zu einer nachhaltigen auskömmlichen Finanzierung der Städte, Märkte und Gemeinden auch in Zukunft leisten. Die Gemeinden brauchen Planungssicherheit um ihre Aufgaben, insbesondere auch im Investivbereich, nachhaltig erfüllen zu können.

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