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Steuereinnahmen bayerischer Gemeinden laut Kassenstatistik im 4. Quartal 2019 und Kalenderjahr 2019

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Die gemeindlichen Steuereinnahmen lagen im 4. Quartal des Kalenderjahres 2019 mit 7,169 Milliarden Euro und damit um 562 Millionen Euro (+ 8,5%) über dem Vorjahresergebnis von 6,60 Milliarden Euro. Dabei weist die Gewerbesteuer netto einen Anstieg um 260 Millionen Euro
(+ 18,8 %) auf. Hier ist festzuhalten, dass der starke Aufwuchs u.a. der niedrigeren Gewerbesteuerumlage aber vor allem der Entwicklung bei den kreisfreien Städten im 4. Quartal geschuldet ist. Bei den kreisfreien Städten stieg die Gewerbesteuer netto im 4. Quartal um 305 Millionen Euro (+ 55,2%), während bei den kreisangehörigen Gemeinden ein Minus von 5,4% (- 44 Millionen Euro) zu verzeichnen war. Erfreulich stabil ist unverändert die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Die Einnahmen im 4. Quartal betragen 4,376 Milliarden Euro. Sie sind um 228 Millionen Euro (+ 5,5%) gestiegen. Hierbei ist positiv, dass sich die Entwicklung im kreisangehörigen und im kreisfreien Bereich in gleicher Weise darstellt. Gestiegen ist zudem der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf nun 715 Millionen Euro (+ 69 Millionen Euro; + 10,6%).

Erfreulich ist zudem, dass für das Kalenderjahr 2019 die gemeindlichen Steuereinnahmen 20,537 Milliarden Euro betragen und damit gegenüber dem Vorjahr trotz der sich schwieriger gestaltenden Rahmenbedingungen ein Zuwachs von 488 Millionen Euro (+ 2,4%) ergibt. Damit konnte sogar das erfreulich positive Vorjahresergebnis von 20,049 Milliarden Euro übertroffen werden. Die kreisfreien Städte konnten Einnahmen von 8,336 Milliarden Euro (+ 259 Millionen Euro; 3,5%) erzielen. Die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden weisen eine erfreuliche Entwicklung auf. Die Einnahmen im Jahr 2019 betragen 12,2 Milliarden Euro und damit um 229 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (+ 1,9%) Festzustellen ist jedoch, dass die an sich insgesamt positive Entwicklung sich nicht bei der Gewerbesteuer netto in gleicher Weise darstellt. Hier kam es bei den Gesamteinnahmen von 8,494 Milliarden Euro zu einem Rückgang um 91 Millionen Euro (- 1,1%). Dabei fiel der Rückgang im kreisangehörigen Bereich mit - 3,1%, dies entspricht 143 Millionen Euro, spürbarer aus. Die kreisfreien Städte konnten sogar noch ein leichtes Plus von 52 Millionen Euro (+ 1,2%) erzielen. Erfreulich stabil hat sich auch im Jahr 2019 der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit + 417 Millionen Euro (+ 4,1%) wie auch des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit + 131 Millionen Euro (+ 10,4%) entwickelt. Dabei weisen der kreisfreie wie auch der kreisangehörige Bereich gleichbleibende Entwicklung auf.

Die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen in den letzten Jahren, einschl. des Jahres 2019, stellt sich erfreulich dar. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei der Gewerbesteuer trotz eines Rückgangs bei der Gewerbesteuerumlage um 328 Millionen Euro (- 16,5%) die Werte des Jahres 2018 nicht mehr erreicht werden konnten. Insbesondere kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie sich die zum Teil dramatisch veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen des Corona-Virus aber auch der möglichen Effekte, die sich aus dem Brexit und der künftigen amerikanischen Wirtschaftspolitik ergeben, auf die künftigen Steuereinnahmen der Kommunen auswirken werden. Gleichzeitig wird zu beachten sein, dass die trotzdem im Kalenderjahr 2019 noch gestiegenen Steuereinnahmen zu einer Erhöhung der Steuerkraft führen werden, die auch Auswirkungen auf die Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen im Jahr 2021 haben wird. Abzuwarten bleibt für das Jahr 2020, wie sich die spürbar gesenkte Gewerbesteuerumlage auf die Gesamt-Einnahmesituation der Kommunen auswirken wird.  

In diesem Zusammenhang bitten wir, nicht aus den Augen zu verlieren, dass sich aus den genannten Entwicklungen eine stärkere Umlagekraft bei den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden, auch unter Berücksichtigung der Effekte des Kommunalen Finanzausgleichs, ergeben wird, die bei gleichbleibenden bzw. nur geringfügig gesenkten Umlagesätzen zu spürbaren Mehrausgaben im Zusammenhang mit den Kreis- und Bezirksumlagen führen kann. Insoweit empfehlen wir, die konkreten Entwicklungen in der jeweiligen Gemeinde zu beobachten und frühzeitig die Stadt- und Gemeinderäte hierüber zu unterrichten.

Festzustellen ist im Weiteren auch eine ungebremste Ausgabendynamik im Bereich der sozialen Transferleistungen. Aber auch in den Bereichen der Kinderbildung- und –betreuung werden von den Kommunen in den nächsten Jahren weitere Kraftanstrengungen erwartet. Zusätzliche Themen und neue Aufgabenstellungen werden nicht nur im Hinblick auf die Digitalisierung, sondern auch im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung auf die Gemeinden zukommen. Insoweit möchten wir darauf hinweisen, dass es trotz der immer noch erfreulichen Entwicklung auf der Einnahmenseite der Kommunen einer Reihe von Gemeinden nicht gelingen wird, einerseits den bestehenden Investitionsstau nachhaltig abzubauen, andererseits die gemeindliche Verschuldung zurückzuführen. Diese Entwicklung sollte unter Einbeziehung der anstehenden Herausforderungen für die jeweilige Kommune bei gleichzeitiger Betrachtung der konkreten finanziellen Situation nicht aus den Augen verloren und deshalb, gerade im Hinblick auf die ab Mai 2020 neu gewählten Gremien frühzeitig thematisiert werden.

Informationen zu den konkreten Zahlen des 4. Quartals 2019 sowie des Kalenderjahrs 2019 können Sie den Übersichten des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung entnehmen.

 

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