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Bayerns Gemeinden lehnen Pläne für eine gesetzliche Flächenbegrenzung rundweg ab

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Gemeindetagspräsident plädiert für ein Innenentwicklungs- und Flächenspargesetz

                                                                                                  

Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte lehnen Pläne für eine gesetzliche Flächenbegrenzung bei der kommunalen Planung rundweg ab. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl auf der heutigen Pressekonferenz des Bayerischen Gemeindetags in München: „Bayerns Gemeinden und Städte bauen Straßen, damit die Menschen in Stadt und Land gleichberechtigt mobil sein können. Sie bauen Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime, um die sozialen Bedürfnisse der Menschen zu decken. Sie ermöglichen, dass Gewerbebauten, Büros und Fabriken errichtet werden, damit die Menschen in Bayern ein Einkommen haben und nicht abwandern müssen. Und vor allem schaffen sie bezahlbaren Wohnraum, damit die Menschen ein Dach über dem Kopf haben, was einem derzeit besonders drängenden Anliegen entspricht. Dafür müssen selbstverständlich Flächen bereit gestellt werden. Dazu stehen wir Kommunen. Es ist politisch nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant, den Gemeinden und Städten dafür Fesseln für ihre Entwicklung in Gestalt von starrem Flächenvorgaben anzulegen.“

 

Brandl wies darauf hin, dass eine wie auch immer geartete Berechnungsformel von Pflicht- oder Richtgrößen der möglichen Flächeninanspruchnahme in vielen Kommunen zu willkürlichen oder die Bürgerbelange nicht berücksichtigenden Ergebnissen führen würde. „Wir brauchen keine Berechnungsformel, wieviel eine Gemeinde wo und wann überbauen darf.“

Brandl: „Wir unterstützen alle gesetzgeberischen Ideen, Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Instrumente der Innenentwicklung, zu Fördersystemen mit Lenkungswirkung, zu steuerlichen Anreizsystemen, zu Baustandards, zur Wiederbelebung der Ortsplanungsstellen und zur Weiterbildungs- und Beratungsangeboten – immer vorausgesetzt, dass diese jeweils das Prinzip der örtlichen Eigenverantwortlichkeit und der Chancengleichheit aller Regionen Bayerns wahren. Ein ganzheitliches bayerisches Innenentwicklungs- und Flächenspargesetz könnte diesem Anliegen am besten dienen.“

 

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