Kommunaler Finanzausgleich 2021
Am 31. Oktober 2020 hat das Spitzengespräch zum Kommunalen Finanzausgleich 2021 stattgefunden. An den Verhandlungen haben neben den Präsidenten und Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände in Bayern die Staatsminister Albert Füracker, Joachim Herrmann und Hubert Aiwanger unter Einbeziehung des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Josef Zellmeier teilgenommen. Die erzielte Einigung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Ministerrat und den Bayerischen Landtag. Den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern ist es gelungen, unter schwierigen Rahmenbedingungen auf Grund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona Pandemie einen tragfähigen Kompromiss zu vereinbaren, der ein deutliches Signal für die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Kommunen gibt.
Trotz zurückgehender Steuereinnahmen für den Freistaat Bayern ist es gelungen, das Gesamtergebnis des Kommunalen Finanzausgleichs in etwa in der Größenordnung des Vorjahres zu halten. Die Kommunen in Bayern werden im Jahr 2021 mit einem Volumen von rd. 10,3 Mrd. Euro unterstützt. Damit gelingt es, ein positives Signal zur Stabilisierung der Verwaltungshaushalte der Kommunen zu geben, aber auch die Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene, die ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Corona Pandemie darstellt, zu erhalten. Die von beiden Seiten konstruktiv geführten Verhandlungen haben gezeigt, dass Staat und Kommunen auch in dieser schwierigen Phase gemeinsam nach Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen suchen. Das Ergebnis wird vom Bayerischen Gemeindetag als sehr faires Ergebnis bewertet, das auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch ein wichtiges positives Zeichen in dieser schwierigen Zeit setzt, damit bleiben die Kommunen auch in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere bei Bildung und Umwelt, handlungsfähig.
Fakt ist aber auch, dass auf Grund der Fortdauer der Corona Pandemie für die Steuerausfälle der Kommunen nicht nur in 2020, wofür wir uns ganz besonders bei Bund und Freistaat Bayern bedanken, sondern auch im Jahr 2021 eine Lösung zur Kompensation gefunden werden muss. Hier hat der Freistaat Bayern seine Unterstützung zugesagt. Auch wenn mit dem Ergebnis eine Stabilisierung der kommunalen Handlungsfähigkeit erreicht wird, ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Kommunen erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, die weiter steigenden Ausgaben zu bewältigen. Wir werden auch nicht umhinkönnen, über die ungebremste Ausgabendynamik in weiten Bereichen kommunalen Handelns mit Bund und Ländern in Gespräche einzutreten. Nur so kann die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft stabilisiert und gesichert werden.
Für den Kommunalen Finanzausgleich 2021 stehen insgesamt 10,36 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Beträge sind derzeit noch vorläufig, da sich insbesondere der Grunderwerbsteuerverbund, aber auch der Einkommensteuerersatz im Rahmen der November Steuerschätzung 2020 noch verändern können. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel um rd. 69 Mio. Euro (+0,7 %) Darin enthalten sind auch einmalige Mittel mit einem Umfang von 50 Mio. Euro, die aus dem Haushalt des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Rahmen der Spitzabrechnung für Straßenausbaumaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 nicht abgerufen wurden. Dadurch erhöhen sich auch die reinen Landesleistungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 50 Mio. Euro (+0,5 %) auf 9,98 Mrd. Euro. Auch diese Zahlen können sich durch die November Steuerschätzung 2020 noch ändern.
Zur Verdeutlichung stellen wir die sogenannte „Blaue Liste“ (Zahlentabelle zum Kommunalen Finanzausgleich 2021) zur Verfügung.
Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:
1. Allgemeiner Steuerverbund
Der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund beträgt unverändert 12,75 %. Aufgrund der krisenbedingten Steuerausfälle beim Freistaat Bayern, ist der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund für das Jahr 2021 rückläufig und sinkt um rd. 120 Mio. Euro auf 5,04 Mrd. Euro (-2,3 %). Der allgemeine Steuerverbund wäre jedoch noch weiter zurückgegangen, wenn der Freistaat Bayern nicht zugunsten der Kommunen auf die an sich sachlich rechtfertigbare Herausrechnung der Umsatzsteuerbeiträge für die früheren Entflechtungsmittel und die Mittel, die im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung gestellt werden, verzichtet hätte. Damit ist es gelungen, den Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund um rd. 59 Mio. Euro zu verstärken.
2. Schlüsselzuweisungen
Nachdem die Vorwegentnahmen für Art. 10 FAG, die Investitionspauschale, die Bedarfszuweisungen und Art. 15 FAG stabil gehalten werden können, verbleiben für die Schlüsselmasse als größte Einzelleistung im Kommunalen Finanzausgleich, für das 2021 3,938 Mrd. Euro. Dies bedeutet einen Rückgang von rd. 120 Mio. Euro (-3 %), stellt aber unter den herrschenden Rahmenbedingungen noch ein erfreulich positives Ergebnis dar, das insbesondere einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Verwaltungshaushalte leistet.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Schlüsselzuweisungen aller Voraussicht nach den Gemeinden noch im Laufe des Dezembers 2020 mitgeteilt werden.
3. Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund
Der Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund bleibt insgesamt mit 1,084 Mrd. Euro stabil. In den intensiv geführten Verhandlungen ist es gelungen, den Ansatz der Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen (RZWas) um 20 Mio. Euro auf 90,25 Mio. Euro (+28,5 %) zu erhöhen. Die Erhöhung setzt sich aus 11 Mio. Euro aus dem Belastungsausgleich Hartz IV und zusätzlichen 9 Mio. Euro staatlicher Mittel zusammen. Damit ist es gelungen, dass für die RZWas, die über das Jahr 2021 hinaus verlängert wird, zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen und damit ein Signal für die Verstetigung der Förderung im Bereich der Abwasserent- und Wasserversorgung gesetzt wird. Im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen für die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden ist dies ein wichtiger Impuls für die Zukunft. Diese Förderung kommt schwerpunktmäßig kleineren Kommunen im ländlichen Raum zu Gute und leistet einen wichtigen Beitrag auch im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum.
Die sonstigen Einzelleistungen im Rahmen des Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbundes werden unverändert fortgeführt.
Während für die Straßenausbaupauschalen im Jahr 2020 85 Mio. Euro zur Verfügung standen, werden im Jahr 2021 aufgrund einer einmaligen Erhöhung um 50 Mio. Euro insgesamt 135 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die einmalige Erhöhung wird durch den Einsatz nicht abgerufener Mittel, die in den Jahren 2019 und 2020 für die Spitzabrechnungen zur Verfügung standen, ermöglicht. Wie sich dieser Ansatz in den weiteren Jahren entwickeln wird, hängt vor allem davon ab, welche Mittel für die Spitzabrechnung in 2021 und den Folgejahren beantragt und bewilligt werden. Hier wird von Fall zu Fall entschieden, ob auch in Zukunft einmalige Entnahmen erfolgen können. Insgesamt stellt der Freistaat Bayern den Kommunen 2021 innerhalb und außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs über 750 Mio. Euro für Straßenbau und Straßenunterhalt zur Verfügung.
4. Grunderwerbsteuerverbund
Der Kommunalanteil am Grunderwerbsteuerverbund verbleibt unverändert bei 8/21. Der Ansatz für den kommunalen Bereich erhöht sich im Jahr 2021 um 58,3 Mio. Euro (+7,2 %) auf 869,4 Mio. Euro. Die Mittel werden nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens auf die kreisangehörigen Gemeinden zu 3/7 und auf die Landkreise zu 4/7 aufgeteilt.
Wie bereits dargestellt, kann sich dieser Ansatz noch durch das Ergebnis der Novembersteuerschätzung verändern.
5. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
Die Einkommensteuerersatzleistungen nach Art. 1 b FAG sinken im Jahr 2021 um 10,4 Mio. Euro (-1,6 %) auf 640 Mio. Euro. Auch bei diesem Ansatz können sich noch Änderungen durch die Novembersteuerschätzung ergeben.
Leistungen außerhalb der Steuerverbünde im Einzelnen
1. Finanzzuweisungen-pro-Kopf-Beträge (Art. 7 FAG/Art. 9 FAG)
Die allgemeinen Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bzw. Staatsaufgaben nach Art. 7 FAG bleiben im Jahr 2021 unverändert. Die besonderen Finanzzuweisungen nach Art. 9 FAG erhöhen sich im Hinblick auf die zu berücksichtigende Einwohnerentwicklung um 1 Mio. Euro auf 66,5 Mio. Euro.
Im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden von Bund und Ländern zusätzlich insgesamt rd. 213 neue Stellen bei den kommunalen und staatlichen Gesundheitsämtern in Bayern geschaffen, um diese bei der Bekämpfung der Corona Pandemie zu stärken. Es ist davon auszugehen, dass von diesem Ansatz rd. 80 % den staatlichen Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden und rd. 20 % den kommunalen Gesundheitsämtern zu Gute kommen.
Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurde zudem vereinbart, dass den Landratsämtern, wie bereits in Jahren 2019 und 2020, auch im Jahr 2021 70 zusätzliche Stellen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
2. Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG
Der Ansatz für die Krankenhausfinanzierung wird auf dem hohen Niveau von 643,4 Mio. Euro fortgeführt. Aus diesem Ansatz werden keine Mittel für die Co-Finanzierung der Fördervorhaben des Krankenhauszukunftsfonds eingesetzt.
3. Hochbauförderung nach Art. 10 FAG
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Mittel für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen nach Art. 10 FAG jährlich um 50 Mio. Euro erhöht. Diese Erhöhung wird auch im Jahr 2021 umgesetzt. Damit stehen für die Förderung des kommunalen Hochbaus im Jahr 2021 insgesamt 650 Mio. Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen 50 Mio. Euro stellen eine Steigerung um 8,3 % dar. Damit wird dem unverändert steigenden Bedarf an Fördermitteln nach Art. 10 FAG Rechnung getragen. Trotz Erhöhung des Mittelansatzes konnten keine Verbesserungen bei den Fördersätzen und sonstigen Kriterien des Förderprogramms erreicht werden. Es wurde zugesagt, die Kostenrichtwerte zu überprüfen, um der nach wie vor bestehenden dynamischen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.
4. Investitionspauschale
Die Mittel für die Investitionspauschale werden auch 2021 auf dem bestehenden Niveau von 446 Mio. Euro fortgeführt.
5. Schülerbeförderung
Der Ansatz für die notwendige Schülerbeförderung wird 2021 bei 323 Mio. Euro stabil gehalten. Damit kann auch im Jahr 2021 landesdurchschnittlich das Ausgleichsniveau von 60 % fortgeführt werden.
6. Allgemeine Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen
Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2021 unverändert mit 120 Mio. Euro fortgeführt. Innerhalb dieses Ansatzes werden 10 Mio. Euro zum pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen verwendet. Die Kriterien hierfür sind noch festzulegen. Ansonsten werden die Regelungen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen fortgeführt. Bereits für den Finanzausgleich 2020 wurde vereinbart, dass die weitere Entwicklung des Ansatzes beobachtet wird, der bei Bedarf auch wieder verstärkt werden kann.
7. Zuweisungen an die Bezirke (Art. 15 FAG)
Die Zuweisungen an die Bezirke erhöhen sich um 15 Mio. Euro (+2,2 %) auf nun 706,48 Mio. Euro. Bei diesem Ansatz findet eine Verstärkung des Anteils der allgemeinen Haushaltsmittel des Freistaats um 35,4 Mio. Euro (+8,4 %) zugunsten eines Rückgangs der Verstärkung aus dem Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund (- 20 Mio. Euro, -14,5%) statt. Zudem wurde vereinbart, dass ein Ausgleich der coronabedingten Mehrausgaben der Bezirke vom zuständigen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geprüft wird. Nach genauer Bewertung wird über die Höhe eines endgültigen Ersatzes entschieden. Neben der leicht gestiegenen Umlagekraft leistet der um 15 Mio. Euro erhöhte Ansatz sowie der beabsichtigte Ausgleich von coronabedingten Mehrausgaben der Bezirke einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Bezirksumlagen.
Der Bayerische Gemeindetag hofft, dass dies eine dämpfende Wirkung auf die Festsetzung der Bezirksumlagen haben wird.
8. Belastungsausgleich Hartz IV
Der Belastungsausgleich Hartz IV läuft Ende des Jahres 2020 aus. Es wurde vereinbart, die freiwerdenden Mittel im Kommunalen Finanzausgleich zu belassen. Sie werden im Jahr 2021 zugunsten der Hochbauförderung nach Art. 10 FAG (+ 50 Mio Euro), der Zuweisungen für die Bezirke nach Art. 15 FAG (+15 Mio. Euro) und für die Förderung nach der RZWas (+11 Mio. Euro) umgeschichtet.