Gegen die geplanten Mittelkürzungen des Bundes für den ländlichen Raum!
„Der Bayerischer Gemeindetag ist entsetzt über die geplanten Mittelkürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (kurz GAK). Das ist ein Schlag gegen die gleichwertigen Lebensbedingungen und die ländlichen Räume. Jeder Euro der GAK-Bundesmittel wird in der Regel mit einem gleichen Betrag aus Landesmitteln verstärkt und trägt damit erheblich zur Stärkung der Investitionskraft in den ländlichen Räumen bei“ sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München. „Wenn die aus diesen Mitteln gespeisten Projekte nicht mehr umgesetzt werden können, wird der ländliche Raum massiv ins Hintertreffen geraten. Dies gerade in einer Zeit, wo die Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand entscheidend für die Überwindung der Wirtschaftskrise sein wird.“
Brandl an die Bundesregierung: „Ich möchte Sie herzlich bitten, die Pläne zu überdenken und gegebenenfalls in anderen Bereichen entsprechende Einsparpotenziale zu heben. Die verfassungsrechtlich geforderte Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden.“
Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2024 sieht massive Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie eine vollständige Streichung des Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ vor.
Ausweislich von Daten der Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern erhielten diese alleine im Jahr 2023 rund 49 Mio. Euro aus dem Sonderrahmenplan des Bundes. Rund 45 Mio. Euro erhielt Bayern im Jahr 2023 aus regulären GAK-Mitteln.
Mittel würden dort fehlen, wo sie besonders gebraucht werden. Im strukturschwachen ländlichen Raum. Für Projekte der Ländlichen Entwicklung, in der Dorferneuerung, in der Flurneuordnung, der Integrierten Ländlichen Entwicklung, in Boden-, Natur-, und Biodiversitätsprogrammen für den ländlichen Raum. Bei Maßnahmen der Klimaanpassung, im ländlichen Wegebau und bei der Unterstützung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Die Ländliche Entwicklung wird bei der Einleitung neuer Dorferneuerungsverfahren restriktiv reagieren. Projekte werden sich verzögern. Gemeinden werden auf bereits bewilligte Fördermittel warten müssen.