Pressemitteilung Nr. 10/2025 – Novelle des Bayerischen Wassergesetzes: Gemeinden als Partner des Freistaats im Hochwasserschutz

Beteiligung künftig grundsätzlich 20 % (gedeckelt); Sonderbaulast gestrichen; Forderung nach verlässlicher Finanzierung und Fortführung bewährter Fördersystematik.

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