Veröffentlicht am: 19. November 2025
Pressemitteilung Nr. 10/2025
Hochwasserschutz: Beteiligung klar geregelt.

Pressemitteilung Nr. 10/2025 – Novelle des Bayerischen Wassergesetzes: Gemeinden als Partner des Freistaats im Hochwasserschutz
Beteiligung künftig grundsätzlich 20 % (gedeckelt); Sonderbaulast gestrichen; Forderung nach verlässlicher Finanzierung und Fortführung bewährter Fördersystematik.





