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Kommunaler Finanzausgleich 2026: Kraftvolles Signal in schwierigen Zeiten

Kommunaler Finanzausgleich 2026: Kraftvolles Signal in schwierigen Zeiten

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Die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2026 und zur Verteilung
des Sondervermögens Infrastruktur ist ein kraftvolles und mutmachendes Sig-
nal an die bayerischen Kommunen. Der kommunale Finanzausgleich steigt um
846 Mio. auf 12,83 Mrd. Euro. Daneben erhalten die Kommunen im Jahr 2026 3,9
Mrd. Euro für Investitionen.

Dr. Uwe Brandl: „Das Ergebnis der Verhandlungen zeigt, dass sich die bayerischen
Städte, Märkte und Gemeinden auch in schwierigen Zeiten auf den Freistaat Bayern
verlassen kann. Der Kompromiss verlangt beiden Seiten alles ab, gibt aber auch ein
klares Signal für die Stabilisierung der Handlungsfähigkeit der Kommunen. So gelingt
es trotz der schwierigen Ausgangslage mit dem Ergebnis die Entwicklung der Umlagen
zu begrenzen und die Verwaltungshaushalte zu stabilisieren.

Mit der Einigung beim Sondervermögen wird auch ein notwendiges, kraftvolles Signal
für den Erhalt der Investitionsfähigkeit gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, die Investiti-
onen schnell und unbürokratisch umzusetzen, damit die Menschen vor Ort erleben, in
Bayern geht es voran.

Die kommenden zwei Jahre müssen aber auch von Bund und Land genutzt werden
um die notwendige Aufgabenkritik und den erforderlichen Standardabbau mit eindeu-
tigen Ergebnissen vor allem auch im Bereich der Sozialleistungen zu einem erfolgrei-
chen Abschluss zu bringen.“

Die wichtigen Signale zur Stabilisierung der Schlüsselzuweisung insbesondere
der Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund um 0,3 Pro-
zent in 2026 und 0,2 Prozent für 2027 sind ein wichtiges Signal für die Zukunft
der bayerischen Gemeinden. Die kraftvolle Erhöhung der Leistungen an die bay-
erischen Bezirke ist unverzichtbar und leistet einen wichtigen Beitrag, die dyna-
mische Entwicklung der Umlagen zu dämpfen und dafür zu sorgen, dass die
Handlungsfähigkeit in den kommunalen Haushalten erhalten bleibt.

mehr dazu in unserem Rundschreiben Nr. 67/2025

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