25. Februar 1912 In Kolbermoor wird der »Verband der Landgemeinden des Königreichs Bayern« gegründet. 56 Gemeinden waren Gründungsmitglieder.
1914: Nahezu die Hälfte der 7.940 bayerischen Landgemeinden gehört dem Verband an.
11. Januar 1919 Das Innenministerium erkennt den Verband als gemeinsame Interessenvertretung der bayerischen Landgemeinden an.
1. Mai 1934 Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wird der Verband zwangsweise zur »Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags« erklärt und damit seiner Funktion als eigenständiger Interessenvertretung beraubt.
1947/1948 Der »Verband der Landgemeinden Bayerns« konstituiert sich neu.
12. Juni 1954 Aus dem »Verband der Landgemeinden« wird der »Bayerische Gemeindetag«. Das Innenministerium verleiht ihm den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
1969 Vor der Gemeindegebietsreform in den 70er Jahren zählt der Verband 6.603 Mitglieder.
2004 Von den insgesamt 2.031 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten Bayerns sind 2.000 Mitglied des Bayerischen Gemeindetags.
2019 Von den insgesamt 2.031 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden Bayerns sind 2.029 Mitglied des Bayerischen Gemeindetags.