BayGTzeitung 7/2004 Inhaltsverzeichnis

Schätze aus gemeindlichen Amtsstuben
Reinhold Bucher, Landratsamt Cham
(Auszüge aus dem Jahresbericht des Landkreises Cham 2004

Typenkatalog der Bayerischen Bürgermeistermedaillen mit farbigen Musterabbildungen mehr ...)

Das junge, am 01.01.1806 ausgerufene Königreich Bayern wurde aus einer Vielzahl von geistlichen und weltlichen Territorien gebildet. Gerade für die neu hinzugekommenen Gebiete war es wichtig, ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln.

Den Bürgermeistern als Repräsentanten der kommunalen Verwaltungsebene wollte man durch die Einführung von Dienstzeichen mit dem Bildnis des Königs, die Delegation von Staatsaufgaben auf die Gemeinden veranschaulichen und sie in ihrer Amtsführung gegenüber dem Regenten verpflichten.

Rechtliche Grundlagen

Nach einer Regelung im 1. Gemeindeedikt vom 24.09.1808 (§ 102), die allerdings in den Wirren der Napoleonischen Kriege nicht umgesetzt wurde, schuf erst das 2. Gemeindeedikt vom 17.05.1818 in § 51, die dann auch in der Praxis angewendeten rechtlichen Grundlagen.

Städte und größere Märkte wurden zu Munizipalgemeinden zusammengefasst und nach der Einwohnerzahl in drei Klassen eingeteilt. Die Bürgermeister von Städten 1. Ordnung (wie z.B. München oder Regensburg) trugen ab 1818 eine goldene Medaille an einer goldenen Kette, in den Städten 2. Ordnung (wie z.B. Deggendorf) ebenfalls eine goldene Medaille, jedoch an einem blauen Band und in Städten 3. Ordnung oder Märkten (wie z.B. Cham oder Kötzting) eine silberne Medaille am blauen Band. Die Bürgermeistermedaillen zeigen auf der Vorderseite das Brustbild des Königs und auf der Kehrseite, das Wappen und den Namen der jeweiligen Stadt oder des Marktes.

Daneben gab es Ruralgemeinden (Landgemeinden) mit einem Gemeindevorsteher an der Spitze. Dieser trug eine ovale Medaille , genannt „Schild" (Vorderseite: Kleines, bekröntes bayer. Staatswappen/Rückseite: Eingepunzter Gemeindename) an einem „weiß-blauen Schnürchen" auf der linken Brust.

Alle diese Dienstzeichen und auch die Prägestempel für die kommunale Wappenseite waren aus dem Haushalt der Gemeinde zu beschaffen; sie gingen in ihr Eigentum über.

Beispielsweise bezahlten Städte 3. Klasse für die silberne Medaille und den Präge-Wappenstempel je 22 Gulden, 28 Kreuzer. Die ebenfalls aus Feinsilber geprägten Dienstzeichen der Gemeindevorsteher von Landgemeinden kosteten je zwei Gulden, 44 Kreuzer.

Sonderregelung für die Pfalz

Für den seit 1816 zu Bayern gehörenden „Rheinkreis", ab 1838 umbenannt zur „Rheinpfalz", galt wegen der französisch geprägten Verwaltungsstruktur die Unterscheidung in Munizipal- und Ruralgemeinden nicht. Mit Verordnung vom 07.02.1823 wurde deshalb eine Sonderregelung erlassen.

Diese bestimmte, dass einheitlich alle Gemeinden in der Pfalz, silberne, kreisrunde Bürgermeistermedaillen erhielten, auf der Vorderseite mit dem Bildnis des Königs und auf der Rückseite dem Namen der Gemeinde, jedoch, und das war der große Unterschied, stets ohne Wappen.

Die Adjunkten in der Pfalz (eine Art Stellvertreter des Bürgermeisters) trugen wie die rechtsrheinischen Gemeindevorsteher von Ruralgemeinden, ovale „Schilde"; diese jedoch an einem hellblauen Band um den Hals.

Beispielsweise bezahlte die pfälzische Stadt Kaiserslautern am 03.01.1826 für „die hierhergesandten neun Medaillen nebst acht Bändern für den Bürgermeister und die drei Adjunkten" den Betrag von 21 Gulden und 18 Kreuzern.

Neue Bürgermeistermedaille bei jedem Regentenwechsel

Bei jedem Herrscherwechsel (Könige Ludwig I. [1825-1848], Maximilian II. [1848-1864], Ludwig II. [1864-1886] und Ludwig III. [1912-1918] ) waren neue Medaillen mit dem Bildnis des derzeit Regierenden erforderlich; bei Prinzregent Luitpold [1886-1912] jedoch nur auf besonderen Wunsch der Gemeinde.

Die älteren Bürgermeistermedaillen waren jeweils zum Umprägen an das Bayer. Hauptmünzamt, München, abzuliefern oder im Archiv der Gemeinde sicher zu verwahren.

Bei einer dieser Umprägeaktionen im Jahr 1864 sind 74 goldene und 173 silberne Medaillen für das rechtsrheinische Bayern sowie 425 silberne Medaillen für die Gemeinden in der Pfalz neu hergestellt worden.

Die Vorsteher der Landgemeinden erhielten wegen der Änderung des bayer. Staatswappens im Jahr 1835 (der Mittelschild im Wappen fiel weg) neue Schilde.

Rechtsänderung im Jahr 1869

Durch die neue Bayer. Gemeindeordnung für die rechtsrheinischen Gebiete vom 29.04.1869 wurde die Einteilung der Munizipalgemeinden in drei Klassen sowie in Ruralgemeinden zugunsten einer Unterscheidung in Gemeinden mit städtischer Verfassung (mittelbare und unmittelbare Städte und Märkte) sowie in Gemeinden mit Landgemeindeverfassung aufgegeben. Die Gemeindevorsteher der vormaligen Ruralgemeinden werden erst jetzt als Bürgermeister bezeichnet.

Der Bürgermeister kreisunmittelbarer Städte (heute: kreisfreie Städte) trug die goldene Medaille an goldener Kette, derjenige kreismittelbarer Städte (heute: kreisangehörige Städte) die goldene Medaille am hellblauen Band. Die Bürgermeister der Landgemeinden erhielten nun ebenfalls eine kreisrunde Medaille mit dem Portrait des Königs und dem Gemeindenamen im Lorbeerkranz bzw. Gemeindewappen.

Die Beigeordneten (in der Pfalz Adjunkt genannt) der rechtsrheinischen Landgemeinden übernahmen den vormaligen „Schild" der Gemeindevorsteher, den sie nun nicht mehr auf der linken Brustseite, sondern an einem blauen Band um den Hals trugen.

Neue Sonderregelung für die Pfalz

Mit Datum vom 29.04.1869 wurde für die Pfalz eine eigene Gemeindeordnung erlassen, die es bei der einheitlichen Gemeindeorganisation beließ.

Neu war, dass nun auch die kreisrunden Bürgermeistermedaillen, wie auch die Dienstzeichen für Adjunkten rückseitig ein Kommunalwappen tragen durften. Unverändert blieb dagegen die Ausprägung der Stücke für die Pfalz in Silber.

Bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918 ergab sich keine Änderung, wobei zuletzt viele Stücke zugunsten der Kriegshilfe eingeschmolzen wurden.

Durch königliches Dekret durften im Frühjahr 1918 noch die Städte, die ihre goldene Medaille abgeliefert hatten, beim Bayer. Hauptmünzamt München eine Medaille mit dem Portrait Ludwig III. aus Gusseisen beziehen. Anlass war die bevorstehende Fronleichnamsprozession.

Letzte landeseinheitliche Regelungen in republikanischer Zeit

Am 28.04.1930 ergingen letztmalig bayerische landeseinheitliche Vorschriften (mit der Pfalz) zu Bürgermeistermedaillen, die allerdings im Gegensatz zu den Vorschriften im Königreich nicht mehr verbindlich waren. Seit dieser Zeit können die Gemeinden in eigener Zuständigkeit über die Amtsketten und deren Beschaffenheit verfügen.

In der Staatlichen Münzsammlung München haben sich 334 einseitige Rückseitenabschläge mit dem Wappen bayerischer Kommunen erhalten. Gemeinden, die an galvanoplastischen Nachbildungen ihrer meistens verloren gegangenen Bürgermeister-Wappenmedaillen in Verbindung mit dem gewünschten Regenten interessiert sind, können diese preisgünstig bestellen bei der Staatlichen Münzsammlung München, Residenzstr. 1, 80333 München, Tel.: 089/227221-22.e-mail: smm.muenchen@t-online.de.

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Hierzu ist auch ein Beitrag erschienen, dem auszugsweise dieser Aufsatz entnommen ist:

Reinhold Bucher "Die bayerischen Bürgermeistermedaillen unter besonderer Berücksichtigung des Landkreises Cham" mit anhängendem zitierfähigen Typenkatalog mit zahlreichen Abbildungen, davon viele als Farbvergrößerung: „Die bayerischen Bürgermeistermedaillen, Dienstzeichen für Gemeindevorsteher, für die Adjunkten und für die Beigeordneten". In: Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham, 21. Band 2004, S. 97-174, ISSN 0931-631-0.

Erhältlich beim Landratsamt Cham, Sg. 26, Rachelstr. 6, 93413 Cham, Tel. 09971/78-218, E-Mail: Elfriede.Wutz@lra.landkreis-cham.de