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Unsere Organe
Der Bayerische Gemeindetag entscheidet auf Landesebene in seinen Gremien Landesversammlung, Landesausschuss und Präsidium.
Die Landesversammlung ist das oberste Organ. Sie wählt den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten und den Landesschatzmeister.
Das Präsidium und der Landesausschuss unter Leitung des Präsidenten treten mehrmals im Jahr zusammen, um zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.
Zum Vollzug der Beschlüsse seiner Organe, zur Erledigung der laufenden Angelegenheiten und als zentrale Anlaufstelle für die Mitglieder steht die Geschäftsstelle in München zur Verfügung. Sie wird vom Direktor des Bayerischen Gemeindetags geleitet. Er vollzieht die Beschlüsse des Präsidiums. Die Geschäftsstelle ist in zwölf Referate gegliedert. Die Referate stellen die gesamte Beratungs- und verbandspolitische Tätigkeit der Geschäftsstelle für die 2000 Mitgliedsgemeinden sicher.
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