Die Entwicklung des Verbands

  • 25. Februar 1912: In Kolbermoor wird der »Verband der Landgemeinden des Königreichs Bayern« gegründet. 56 Gemeinden waren Gründungsmitglieder.
  • 1914: Nahezu die Hälfte der 7.940 bayerischen Landgemeinden gehört dem Verband an.
  • 11. Januar 1919: Das Innenministerium erkennt den Verband als gemeinsame Interessenvertretung der bayerischen Landgemeinden an.
  • 1. Mai 1934: Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wird der Verband zwangsweise zur »Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags« erklärt und damit seiner Funktion als eigenständiger Interessenvertretung beraubt.
  • 1947/1948: Der »Verband der Landgemeinden Bayerns« konstituiert sich neu.
  • 12. Juni 1954: Aus dem »Verband der Landgemeinden« wird der »Bayerische Gemeindetag«. Das Innenministerium verleiht ihm den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • 1969: Vor der Gemeindegebietsreform in den 70er Jahren zählt der Verband 6.603 Mitglieder.
  • 2004: Von den insgesamt 2031 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten Bayerns sind 2000 Mitglied des Bayerischen Gemeindetags.
  • 2011: Von den insgesamt 2031 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten Bayerns sind 2022 Mitglied des Bayerischen Gemeindetags (Stand 1. September 2011).