Unsere Aufgaben

  • Der Bayerische Gemeindetag ist der Sprecher der kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen.
  • Der Bayerische Gemeindetag bündelt die kommunalen Interessen. Davon profitieren auch die staatlichen Organe und sonstigen Institutionen. Sie haben im Bayerischen Gemeindetag einen kompetenten Ansprechpartner für alle die Gemeinden betreffenden Fragen.
  • Der Bayerische Gemeindetag hat kraft Verfassung ein Anhörungsrecht bei der Gesetzgebung in  allen kommunalen Angelegenheiten und überprüft im Rahmen der Konsultation die finanziellen Auswirkungen der Vorschriften auf die kommunale Ebene.
  • Der Bayerische Gemeindetag berät seine Mitglieder in allen rechtlichen, organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Der Bayerische Gemeindetag schöpft seine Stärke aus dem aktiven Verbandsleben in seinen 71 Kreisverbänden und 7 Bezirksverbänden.
  • Der Bayerische Gemeindetag nimmt über den Deutschen Städte- und Gemeindebund Einfluss auf die Bundesgesetzgebung.
  • Der Bayerische Gemeindetag informiert sich durch das Brüsseler Büro der bayerischen kommunalen Spitzenverbände über die künftigen europäischen Entwicklungen.
  • Der Bayerische Gemeindetag entsendet Vertreter in eine Vielzahl von Gremien (beispielsweise in den Rundfunkrat, Landespersonalausschuss, Sparkassenverband, die Versicherungskammer Bayern und die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung).
  • Der Bayerische Gemeindetag vermittelt seinen Mitgliedsgemeinden Rechtsschutz.
  • Der Bayerische Gemeindetag ist sich der Bedeutung der Medienpräsenz bewusst und betreibt eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Der Bayerische Gemeindetag informiert seine Mitglieder auf Kreisverbandsversammlungen sowie durch die Zeitschrift "Bayerischer Gemeindetag", ein informatives Intranet und aktuelle Rundschreiben.